
Ihr Riester-Förderrechner zum Vergleich alte Riesterförderung zum neuen Riester Altersvorsorgedepot
Vergleichen Sie die alte Riesterförderung mit dem neuen Riester-Altersvorsorgedepot – inklusive Zulagen und geschätztem Steuervorteil.
Ihre Angaben
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Kinder
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Sofern Sie selbst förderfähig sind: Ihr zulagenoptimierter Eigenbeitrag beträgt 4 % Ihres jährlichen Bruttogehalts (maximal 2.100 €), abzüglich der vollen Grundzulage (175 €) und ggf. Kinderzulagen (300 € je Kind). Es wird angenommen, dass der Eigenbeitrag monatlich geleistet wird. Ihr individueller Eigenbeitrag entspricht Ihrem aktuell geleisteten monatlichen Eigenbeitrag. Die Höhe der möglicherweise gekürzten Grundzulage und ggf. Kinderzulagen werden automatisch berechnet.
Sofern Sie nicht selbst förderfähig sind: Ihr zulagenoptimierter Eigenbeitrag beträgt 60 € im Jahr. Die volle Grundzulage (175 €) erhalten Sie, sofern Ihr selbst förderfähiger Partner seinen zulagenoptimierten Eigenbeitrag leistet. Es wird angenommen, dass der Eigenbeitrag monatlich geleistet wird. Ihr individueller Eigenbeitrag entspricht Ihrem aktuell geleisteten monatlichen Eigenbeitrag. Die Höhe der möglicherweise gekürzten Grundzulage wird automatisch berechnet.
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Sofern Sie selbst förderfähig sind: Ihr Eigenbeitrag muss mindestens 10 € monatlich betragen. Bei der alten Förderung sind es mindestens 5 € monatlich (60 € jährlich). Ihr maximal geförderter Eigenbeitrag beträgt 150 € monatlich (1.800 € jährlich). Bei der alten Förderung sind es 175 € monatlich (2.100 € jährlich), abzüglich der vollen Grundzulage und ggf. Kinderzulagen.
Sofern Sie nicht selbst förderfähig sind: Ihr Mindesteigenbeitrag beträgt 10 € monatlich. Die volle Grundzulage (175 €) erhalten Sie, sofern Ihr selbst förderfähiger Partner einen Eigenbeitrag leistet, mit welchem dieser ebenfalls eine Grundzulage von 175 € erhält.
Ihr Fördervergleich
jährliche WerteNeue Förderung
Staatliche Förderung im Vergleich
Jährliche Zulagen nach Ihren Eingaben
* Der zusätzliche Steuervorteil ist eine vereinfachte Günstigerprüfung: geschätzte Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug abzüglich der bereits ausgewiesenen Zulagen.
Berechnungslogik und Hinweise
Alte Förderung: Der erforderliche Eigenbetrag wird berechnet als (sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen des Vorjahres × 4 % − Grundzulage − Kinderzulagen) ÷ 12. Für die volle Grundzulage gelten außerdem die gesetzlichen Grenzen von mindestens 60 € jährlich und maximal 2.100 € einschließlich Zulagen. Grundzulage: 175 €; Kinderzulage: 185 € für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 € für ab 2008 geborene Kinder.
Neue Förderung: 50 Cent Grundzulage je Euro bis 360 € Eigenbetrag p.a., danach 25 Cent je Euro bis insgesamt 1.800 € Eigenbetrag p.a.; maximal 540 € Grundzulage. Je Kind sind bis zu 300 € Kinderzulage vorgesehen, wenn dafür mindestens 300 € eigener Jahresbeitrag angesetzt werden kann.
Der Steuervorteil wird für ledige Personen mit dem eingegebenen Einkommen und für verheiratete/verpartnerte Personen im Splittingverfahren mit beiden Einkommen geschätzt. Verwendet wird ein vereinfachter Einkommensteuertarif; individuelle Abzüge, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und tatsächliche Veranlagungsdetails fehlen. Die Finanzverwaltung entscheidet im Rahmen der Günstigerprüfung verbindlich.
Rendite, Vertragskosten, Garantien, Auszahlungsart und Besteuerung der späteren Leistung sind nicht eingerechnet.
Angebotsanfrage
Wenn Sie einen Vergleich Ihrer Förderung in 2026 und 2027 wünschen, füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Ihre Angaben werden an einen Finanzberater der Forum Financial Solution übermittelt, der Ihnen den Vergleich zukommen läßt.
Die Parameter orientieren sich am veröffentlichten Altersvorsorge-Reformgesetz und den Informationen der Deutschen Rentenversicherung. Vor Veröffentlichung bitte den Rechtsstand und die Produktbedingungen nochmals prüfen.
Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz
Bundesregierung: Private Altersvorsorge wird attraktiver
Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform
Forum Financial Solution: Altersvorsorgereformgesetz und Riester-Förderung in der 2. Schicht